1. Vergütung:
a. Das Honorar - 200 € pro Teilnehmer- ist entweder per Vorkasse oder spätestens 14 Tage nach
dem Train the Trainer Seminar mit dem jeweiligen Ausbildungszentrum zu begleichen.
Das Zertifikat wird erst nach Eingang der Kursgebühr ausgestellt.
b. außer es gelten andere bzw. individuelle Honorarabsprachen. Siehe aktuelle Rechnungsstellung.
2. Rücktritt/Stornierung durch die Schulungseinrichtung:
a. Die Stornierungskosten staffeln sich wie folgt:
bis 4 Wochen vor Termin - kostenfrei
bis 2 Wochen vor Termin - 50% der Teilnehmergebühren
bis 1 Woche vor Termin - 70% der Teilnehmergebühren
bis 3 Tage vor Termin - 100% der Teilnehmergebühren
3. Rücktritt/Stornierung durch das Ausbildungszentrum:
a. Falls das Ausbildungszentrum aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen
nicht verschuldeten Umständen eine Schulung kurzfristig nicht wahrnehmen kann, teilt sie
dies unverzüglich der Schulungseinrichtung mit.
b. c. d. e. Es wird daraufhin ein Ersatztermin vereinbart.
Sollte kein Ersatztermin möglich sein, fallen keine Honorare an.
Ein weitergehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
Honorare, welche per Vorkasse beglichen wurden, werden entsprechend gutgeschrieben.
4. Anreise bei einer „In House“ Schulung:
a. b. Der/die Ausbildungsleiter/in wird ca. 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn eintreffen.
Ist durch Stau, Unfälle eine Verspätung abzusehen, wird dies telefonisch mitgeteilt.
5. Verletzungen:
Für mögliche auftretende Verletzungen während der Kurse bzw. Seminare wird keine Haftung übernommen.
6. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmung
a. b. c. Für die Bedingungen und deren Durchführung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist der Ort des jeweiligen Ausbildungszentrums.
Salvatorische Klausel: Ist eine der vorstehenden Bestimmungen/Punkte aufgrund gesetzlicher
Bestimmungen, Vorschriften oder Gesetzesänderungen ganz oder teilweise unwirksam, so
tritt an Stelle dieser Bestimmung diejenige in Kraft, die der angestrebten Absicht der
Bestimmung/Punkt am nächsten kommt. Alle anderen Bestimmungen bleiben hiervon
unberührt und gelten weiterhin in vollen Umfang.
Stand: 03.12.2024